Veranstaltungen in der Gemeinde Hohenweiler

Wenn Sie gerne eine Veranstaltung im Sinne des Veranstaltungsgesetzes in der Gemeinde Hohenweiler abhalten möchten, ersuchen wir um Übermittlung des unten angeführten Formulars vor dem Veranstaltungstermin.

 

Veranstaltungen iSd Veranstaltungsgesetzes sind öffentliche Veranstaltungen wie Theaterveranstaltungen, Lichtspielvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen.

 

Folgende Fristen sind für die Eingabe einzuhalten:

  • Veranstaltungen, für welche keine bzw nur geringfügige Aufbauten im Ausmaß von wenigen Quadratmetern wie ein Informationsstand, Beachflags, Rackboards, etc erforderlich sind: spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung
  • Veranstaltungen, für welche größere Aufbauten (zB Zelteinrichtungen, Bühnen, Podeste, Sitzgelegenheiten) erforderlich sind: spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
  • Veranstaltungen, bei welchen mehr als 1500 Personen rechtzeitig erwartet werden: spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung.

 

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